Urlaubseinteilung durch arbeitgeber

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Urlaubsanspruch — was Arbeitgeber wissen sollten Wer arbeitet, braucht Erholung. Als Beispiele für solche dringenden betrieblichen Interessen werden häufig personelle Engpässe, eine plötzlich veränderte Auftragslage oder auch sonstige Umstände der Betriebsorganisation genannt, die dazu führen, dass der Betriebsablauf durch den Urlaub erheblich beeinträchtigt würde.

Darf der Arbeitgeber Urlaub einseitig festlegen? Darf der Arbeitgeber Urlaub einseitig festlegen? Ich schätze es, wenn mein chef versucht, auf individuelle wünsche bei der urlaubsvergabe einzugehen. Mein arbeitgeber teilt uns unseren urlaub meist mit genügend vorlaufzeit mit, damit wir planen können.

Wenn es probleme gibt, ist es gut, wenn der arbeitgeber gesprächsbereit ist. Vermutlich sind die betroffenen Beschäftigten in derartigen Extremfällen ohnehin einsichtig. Die Tarifvertragsparteien können deshalb abweichende Grundsätze für die Urlaubsgewährung aufstellen.

Urlaubsansprüche verfallen nicht automatisch. Ein Rückruf aus dem Urlaub ist nur bei unvorhersehbaren und zwingenden Gründen denkbar, die einen anderen Ausweg nicht zulassen.


Manchmal gibt es bestimmte zeiten, in denen urlaub bevorzugt oder eingeschränkt wird, um den betriebsablauf zu sichern. Ich finde es wichtig, dass die urlaubsansprüche transparent und nachvollziehbar sind. Er sollte in dem Zusammenhang deutlich machen, ob er gesetzlichen, tariflichen oder sonstigen Urlaub gewährt.

Es ist hilfreich, wenn die urlaubsplanung frühzeitig im jahr beginnt. Tun man es dennoch – und zwar mit Einverständnis des Arbeitgebers -, stellt sich die Frage wie sehr es wirklich ein Urlaub ist. Der Arbeitgeber ist im Fall eines Rückrufs aus dem Urlaub dazu verpflichtet, dem betroffenen Arbeitnehmer die dadurch anfallenden Kosten wie zum Beispiel für Flugumbuchung oder Storno zu erstatten.

Darf der Arbeitgeber Urlaub einseitig festlegen? Nach der Rechtsprechung des BAG und des EuGH müssen Arbeitgeber ihre Beschäftigten ausdrücklich und nachweislich darauf hinweisen, dass nicht beantragter Urlaub verfallen kann.

Vor einer einseitigen Festlegung sollte er immer die Wünsche seiner Arbeitnehmer erfragen. Das gegenseitige verständnis zwischen kollegen bezüglich der urlaubsplanung ist ebenfalls wichtig. Es kann immer wieder vorkommen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihren bereits festgelegten Urlaub verschieben möchten.

Krankheit vorliegen. Den Zeitraum des Urlaubs festzulegen ist also grundsätzlich Sache des Arbeitgebers. Auch für besonders schutzbedürftige Arbeitnehmergruppen gelten spezifische urlaubsrechtliche Regelungen. Eine gute urlaubsplanung beugt konflikten vor und sorgt für entspanntere zeiten.

Den Zeitraum des Urlaubs festzulegen, ist also grundsätzlich Sache des Arbeitgebers. Letztendlich wollen wir alle nur unsere wohlverdiente auszeit genießen können. Er sollte in dem Zusammenhang deutlich machen, ob er gesetzlichen, tariflichen oder sonstigen Urlaub gewährt.

Modelle wie Lohnverzicht, Zeitwertkonten oder Teilzeitarbeit mit Vorleistung sind verbreitet. Erst bei nachweislicher Information und Untätigkeit des Arbeitnehmers kann ein Verfall eintreten. Er sollte in dem Zusammenhang deutlich machen, ob er gesetzlichen, tariflichen oder sonstigen Urlaub gewährt.

Es ist hilfreich, wenn die urlaubsplanung frühzeitig im jahr beginnt

Der Urlaubsanspruch Besondere Konstellationen beim Urlaubsanspruch. Die Anzahl der zusätzlichen Urlaubstage richtet sich nach der betrieblich üblichen Arbeitswoche: Bei einer Fünftagewoche sind dies fünf zusätzliche Tage, bei einer Sechstagewoche sechs.

Das Unternehmen riskiert dann, dass zumindest ein Teil des vereinbarten Urlaubszeitraums als nicht konsumiert gewertet wird und daher nicht vom Urlaubskonto abgebucht werden darf. Eine klare kommunikation über die urlaubsrichtlinien macht die ganze sache einfacher für uns alle.

Vielmehr bleiben sie bei einer Selbstbeurlaubung unberechtigt der Arbeit fern - selbst dann, wenn der Arbeitgeber seiner Pflicht nicht nachkommt, den Urlaub festzusetzen. Es gibt immer wieder diskussionen darüber, wie die urlaubsverteilung am fairsten gestaltet werden kann.

Manchmal werden auch betriebsferien vom arbeitgeber festgelegt, was dann für alle gilt.